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Terrassendachbausatz Leimholz, Breite 4060 mm komplett
Terrassendachbausatz Leimholz, Breite 4060 mm komplett
Bausatz Pultdach-Terrasse bestehend aus Leimholz, natur (BSH) mit folgenden Bauteilen/Dimensionen:
Pfosten: 12 x 12 cm Wandanschlußrähm: 8 x 16 cm
Sparren: 8 x 16 cm Haupträhm: 12 x 20 cm
Kopfband: 6 x 12 cm
Breite des Bausatzes: 4060 mm
Holzgewicht (abhängig von der Tiefe):
Tiefe 3500 mm : ca. 320 kg
Tiefe 4000 mm : ca. 340 kg
Tiefe 5000 mm : ca. 385 kg
Zusatzinformationen zu den Bausätzen
- Die Pfosten stehen immer 75 cm rechts und links von der Außenkante des Haupträhms nach innen
- Der Abstand vom Boden bis zur Unterkante des Haupträhms beträgt 2,10m
- Der Abstand vom Boden bis zur Unterkante des Wandanschlußrähms beträgt 2,75 m
- es ist wichtig, dass die Konstruktion am vorhandenen Gebäude ausreichend befestigt wird – wenn sie freistehend errichtet werden soll, ist eine zusätzliche Aussteifung notwendig
- 4 Kopfbänder sind bei jeder Überdachung, aufgrund der Stabilität des Daches, im Lieferumfang enthalten
- die Sparren haben vom Auflagepunkt des Haupträhms ca. 50 cm Überstand
- die Sparrenköpfe sind leicht angeschrägt
- Zum Lieferumfang gehören PC-Hohlkammerplatten, Typ SDP, 16 mm Stärke, klar (Plattenbreite 980 mm), sowie die dazugehörigen ALU-Schraubkomplettprofile, U- und T-Abschlußprofile, ALU-Abschlußwinkel, Edelstahlschrauben, Filta-Flo-Band, ein Wandanschlußprofil, (alle ALU-Teile in Ausführung pressblank), Holznägel, Sparrennägel, 1 Kartusche Spezialsilikon und hochwertige Stützfüße/-schuhe zum einbetonieren oder aufdübeln. (Bei Bestellung bitte angeben)
- Falls die Dacheindeckung mit anderen Stegplatten erfolgen soll, setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt.
- Die Sparren sind grundsätzlich 3 cm kürzer als die Hohlkammerplatten + Profile
- Jedem Bausatz liegt eine Montagezeichnung bei
- Sollte die Terrassenüberdachung unter einem Dachüberstand montiert werden, ist auf ausreichend Abstand zu achten, da die Dachplatten und ALU-Profile von oben verschraubt werden.
- Etwaige Genehmigungen/Bauvoranfragen, etc. für das geplante Objekt sind bei der zuständigen Gemeindeverwaltung einzuholen/ zu stellen und müssen vom Auftraggeber (Kunden) veranlasst werden. Eine Überprüfung durch uns ist nicht möglich.
- Technische Änderungen in Ausführung und Design behalten wir uns vor
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